Zuwendungen zur Sanierung und Revitalisierung von verschmutzten Flächen (Richtlinien Brachflächenrevitalisierung)
Beschreibung
Bei Maßnahmen zur Beseitigung von Umweltschäden oder zur Revitalisierung und nachhaltigen Nutzung von Brachflächen in Niedersachsen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss erhalten werden. Das Land Niedersachsen fördert solche Vorhaben mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Unterstützt werden vor allem Projekte zur Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten, einschließlich der notwendigen Detailplanungen, Überwachungsmaßnahmen und Gebäudeabbrüche.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben im Programmgebiet „stärker entwickelte Region – SER“ und bis zu 60 Prozent im Programmgebiet „Übergangsregion – ÜR“ betragen kann. Unter bestimmten Bedingungen kann der Zuschuss durch Landesmittel um bis zu 15 Prozent erhöht werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen jedoch mindestens 200.000 Euro betragen.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu richten. Es ist zu beachten, dass festgelegte Antragsstichtage existieren, die online veröffentlicht werden.