FUNDERO
Nordrhein-Westfalen

Zuwendungen zur nachhaltigen vernetzten Mobilität in städtischen Regionen (FöRi Nachhaltige städtische Mobilität)

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen fördert Unternehmen in der Branche Verkehr und Lagerei mit Zuschüssen.
Nordrhein-WestfalenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner:zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Maßnahmen, die zur Neugestaltung und nachhaltigen Ausrichtung der Mobilität im Bundesland beitragen. Ziel ist es, die Mobilitätswende voranzutreiben und den Green Deal in Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen.

Förderfähig sind Maßnahmenpakete, die mindestens zwei der folgenden Aspekte umfassen und sich auf denselben Wirkungskreis beziehen: die Neugestaltung und Umverteilung städtischer Flächen und Infrastrukturen, die Optimierung und Vernetzung von Wegen, innovative nachhaltige Mobilitäts- und Logistiklösungen, begleitende Maßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zur besseren Nutzung von Fläche und Infrastruktur sowie projektbezogene Ausgaben für vorbereitende und begleitende Maßnahmen und Projektmanagement im Rahmen eines geförderten investiven Vorhabens.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt in der Regel bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie für Kommunen in finanziellen Schwierigkeiten (Nothaushaltskommunen, überschuldete Kommunen oder Kommunen mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept) kann die Förderung bis zu 90 Prozent betragen, jedoch maximal 10 Millionen Euro. Die Bagatellgrenze liegt bei 100.000 Euro. Bei Projekten, die Mittel aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 nutzen, müssen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mindestens 200.000 Euro betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Anträge können fortlaufend gestellt und auch über das EFRE-Online-Portal eingereicht werden.

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