FUNDERO
Niedersachsen, Bremen

Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fördert Unternehmen mit Zuschüssen.
Niedersachsen, BremenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ansprechpartner:zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen fördern gemeinsam mit der Europäischen Union und dem Bund die integrierte Entwicklung des ländlichen Raums. Unterstützt werden Projekte, die zur Stärkung, Gestaltung und nachhaltigen Entwicklung ländlicher Regionen beitragen.

Gefördert werden Vorhaben zur Vorbereitung und Erstellung von Dorfentwicklungsplänen in Niedersachsen, Maßnahmen der Dorfentwicklung zur Verbesserung der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum, Projekte zur Neuordnung ländlichen Grundbesitzes einschließlich Flurbereinigung, freiwilligem Landtausch und Maßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushalts. Ebenfalls unterstützt werden lokale Basisdienstleistungen sowie Kleinstunternehmen der Grundversorgung, die zur Sicherung und Verbesserung der regionalen Daseinsvorsorge beitragen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt – je nach Art des Vorhabens und Art der Antragstellenden – zwischen 35 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Antrag ist bis zum 30. September eines Jahres beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung einzureichen. Für die Freie Hansestadt Bremen ist das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg zuständig. Private Antragstellende müssen Förderanträge für Dorfentwicklung, Basisdienstleistungen oder Kleinstunternehmen der Grundversorgung, sofern sie in Papierform gestellt werden, über die jeweilige Gemeinde einreichen.

Hinweise zur Antragstellung

Die Anträge sind bis zum 30. September eines Jahres beim zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung einzureichen. In Bremen übernimmt das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg die Bearbeitung. Private Antragstellerinnen und Antragsteller reichen ihre Anträge für die Maßnahmen Dorfentwicklung, Basisdienstleistungen und Kleinstunternehmen der Grundversorgung gegebenenfalls über die jeweilige Gemeinde ein, falls diese in Papierform erfolgen.

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