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Sachsen-Anhalt

Zuwendungen zur Integration von Migranten

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt bietet Unternehmen Weiterbildung.
Sachsen-AnhaltArbeitsmarkt-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Ansprechpartner:Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Max. Fördersumme:70.000 Euro pro Projekt.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Land Sachsen-Anhalt fördert Projekte zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Unterstützung von Flüchtlingen und zur interkulturellen Öffnung. Diese Förderung richtet sich an Organisationen und Einrichtungen, die Projekte und Maßnahmen in der Migrationsarbeit umsetzen. Zu den förderfähigen Projekten gehören unter anderem die Information, Beratung und Unterstützung von Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen, die Verbesserung der Selbstorganisation, Partizipation und Integration dieser Zielgruppen, sowie die Förderung interkultureller Begegnung und Verständigung.

Darüber hinaus werden Maßnahmen gefördert, die zur interkulturellen Öffnung von Organisationen, Einrichtungen und sozialen Diensten beitragen, sowie Projekte, die sich gegen Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus richten. Die Förderung zielt auch darauf ab, eine lokale Willkommenskultur für Geflüchtete und Neuzuwandernde zu stärken und Dialogformate innerhalb der Aufnahmegesellschaft zu unterstützen. Eine gezielte Förderung der Integration von Migrantinnen und deren Familien ist ebenfalls möglich.

Weitere förderfähige Projekte umfassen die Vorbereitung auf die Anforderungen der Arbeitswelt, sofern sie nicht von der Arbeitsverwaltung finanziert werden, sowie Maßnahmen zur Stärkung der sprachlichen Fähigkeiten wie Konversationskurse oder Sprachcafés, die nicht gesetzlich geregelt sind.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der in der Regel bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben deckt, maximal jedoch 70.000 Euro pro Projekt.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens und spätestens bis zum 31. Oktober des Jahres, das dem Projektbeginn vorausgeht, beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 505, eingereicht werden.

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