Zuwendungen zur Errichtung von Landstromanlagen für die gewerbliche Binnenschifffahrt
Beschreibung
Bei Neubau oder Ausbau von Landstromplätzen für Frachtschiffe oder gewerblich betriebene Fahrgastschiffe kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss gewährt werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt den erstmaligen Neu- oder Ausbau von Landstromanlagen, die mindestens 10 Jahre in Betrieb sein sollen. Die Förderung umfasst verschiedene Komponenten, darunter Landstromanlagen, angeschlagene Kabel, Leistungselektronik, Lastmanagementsysteme, Energiemanagementsysteme, Kennzeichnung, Fundamentarbeiten, Anfahrschutz, Beleuchtung, Tiefbau, Wiederherstellung der Oberflächen für die Anlagen und Zuleitungen, Montage und Inbetriebnahme, Netzanschlüsse sowie die Ertüchtigung bestehender Netzanschlüsse. Auch erforderliche Planungsleistungen von Dritten sind förderfähig.
Der Zuschuss beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximalen Fördersummen liegen bei 150.000 Euro für eine einzelne Landstromanlage in der Güterbinnenschifffahrt und bei 525.000 Euro für eine Anlage in der Personenschifffahrt.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens über das elektronische Antragsformular an die Bezirksregierung Arnsberg zu stellen.