Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten – Natura 2000-Prämie
Beschreibung
Das Land Schleswig-Holstein bietet finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die ökologisch wertvolles Dauergrünland in EU-Vogelschutzgebieten, FFH-Gebieten (Natura 2000-Gebiete) und Naturschutzgebieten erhalten. Diese Förderung erfolgt mit Mitteln der Europäischen Union (EU) und dient als Ausgleich für Kosten und Einkommensverluste, die aufgrund von Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung in diesen Schutzgebieten entstehen.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Der Zuschuss beträgt jährlich 90 Euro pro Hektar. In bestimmten EU-Vogelschutzgebieten erhöht sich der Zuschuss auf 170 Euro pro Hektar. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Mindestbetrag von 160 Euro erreicht wird.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge müssen elektronisch bis zum 15. Mai eines Jahres beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung eingereicht werden.