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Schleswig-Holstein

Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten – Natura 2000-Prämie

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur fördert Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen mit Zuschüssen für landwirtschaftliche Vorhaben in Natura 2000-Gebieten.
Schleswig-HolsteinZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Ansprechpartner:Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 170 Euro pro Hektar
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein bietet finanzielle Unterstützung für Unternehmen, die ökologisch wertvolles Dauergrünland in EU-Vogelschutzgebieten, FFH-Gebieten (Natura 2000-Gebiete) und Naturschutzgebieten erhalten. Diese Förderung erfolgt mit Mitteln der Europäischen Union (EU) und dient als Ausgleich für Kosten und Einkommensverluste, die aufgrund von Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung in diesen Schutzgebieten entstehen.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Der Zuschuss beträgt jährlich 90 Euro pro Hektar. In bestimmten EU-Vogelschutzgebieten erhöht sich der Zuschuss auf 170 Euro pro Hektar. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Mindestbetrag von 160 Euro erreicht wird.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen elektronisch bis zum 15. Mai eines Jahres beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung eingereicht werden.

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