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Baden-Württemberg

Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) unterstützt Unternehmen (KMU), Freiberufler und natürliche Personen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
Antragstellung nicht möglichBaden-WürttembergZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Ansprechpartner:zuständige untere Forstbehörde in Baden-Württemberg
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg unterstützt private und kommunale Waldbesitzende bei der nachhaltigen Sicherung und Entwicklung der Waldfunktionen im Sinne der Allgemeinheit. Gefördert werden Maßnahmen zur Erstaufforstung, darunter die Neuanlage und Kultursicherung von Laub- und Mischwäldern auf nicht forstwirtschaftlich genutzten Flächen. Zudem ist es möglich, Zuschüsse für eine naturnahe Waldbewirtschaftung zu erhalten, einschließlich des Umbaus nicht standortgerechter Waldbestände sowie der Verbesserung der ökologischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit des Waldes. Auch die Neugründung und Erweiterung von Gemeinschaftswäldern sowie die Professionalisierung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse stehen im Fokus der Förderung.

Weitere Schwerpunkte sind die Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur, einschließlich Neu-, Aus- und Umbauten von Wegen, sowie der Vertragsnaturschutz im Wald. Letzterer umfasst Maßnahmen zur Erhaltung von Altbäumen und zur Entwicklung von Waldbiotopen. Darüber hinaus können auch die Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen und Maßnahmen zur Verbesserung der Schutz- und Erholungsfunktionen im Wald, wie die Neuanlage von Mountainbike-Trails und bodenschonende Holzernte, gefördert werden.

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Art der Maßnahme.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen unteren Forstbehörde der Landratsämter einzureichen.

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