Zuwendungen für Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen zur Einrichtung von Agroforstsystemen (AFo-RL M-V)
Beschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt landwirtschaftliche Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionen in die Neuanlage von streifenförmigen Agroforstgehölzflächen. Diese Flächen kombinieren den Anbau von Gehölzen mit landwirtschaftlichen Kulturen und dienen der Rohstoffgewinnung oder Nahrungsmittelproduktion. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann bis zu 65 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen.
Im Einzelnen beläuft sich der Zuschuss auf bis zu 1.566 Euro je Hektar Gehölzstreifen bei der Pflanzung von Gehölzen für den Kurzumtrieb, auf bis zu 4.138 Euro je Hektar bei der Pflanzung von Sträuchern und auf bis zu 5.271 Euro je Hektar bei der Pflanzung von Baumarten, die für die Nahrungsmittelproduktion oder die Stamm- beziehungsweise Wertholzproduktion genutzt werden, einschließlich Sträuchern zur Unterpflanzung. Der maximale Zuschuss pro Antragsteller beträgt 300.000 Euro, wobei diese Obergrenze innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren ausgeschöpft werden kann. Der Zuschuss muss pro Antrag mindestens 2.500 Euro betragen.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg einzureichen.