Nordrhein-Westfalen
Zuwendungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW)
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen fördert Unternehmen (KMU) und Freiberufler der Branche Abwasserbeseitigung mit Zuschüssen und Darlehen.
Nordrhein-WestfalenZuschuss & Darlehen
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner:NRW.BANK
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Unterstützung für Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung. Die Förderung kann sowohl als Zuschuss als auch als Darlehen erfolgen und ist in verschiedenen Förderbereichen verfügbar:
- Industrielle und gewerbliche Abwasserbeseitigung
- Energie- und Ressourceneffizienz auf öffentlichen Abwasseranlagen
- Konzepte zum Schutz von Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen
- Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
- Reduzierung von Stoffeinträgen aus öffentlichen Kläranlagen
- Behandlung und Rückhaltung von Misch- und Niederschlagswasser
- Retentionsbodenfilteranlagen
- Weitergehende Behandlung von Misch- und Niederschlagswasser
- Sanierung von öffentlichen und privaten Kanälen
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasserbeseitigung
- Die genaue Höhe der Förderung hängt vom spezifischen Programm und dem Umfang des Vorhabens ab.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge für die allgemeine Abwasserbeseitigung können über das Kundenportal der NRW.BANK gestellt werden. Für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Abwasserbeseitigung ist der Antrag samt Projektbeschreibung direkt beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) einzureichen.
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