Zuwendungen für die Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (MLUK-Forst-RL-FWZ)
Beschreibung
Das Land Brandenburg fördert mit der Richtlinie „Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (FWZ)“ den Zusammenschluss und die Zusammenarbeit von Waldbesitzenden. Ziel ist es, die Bewirtschaftung kleiner und mittlerer Forstbetriebe zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit der Forstwirtschaft zu erhöhen und eine nachhaltige Waldentwicklung zu unterstützen.
Gefördert werden forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die Dienstleistungen für ihre Mitglieder anbieten oder die gemeinsame Bewirtschaftung, Holzvermarktung, Weiterbildung und Beratung organisieren. Unterstützt werden auch Investitionen in Maschinen, Geräte, technische Einrichtungen und digitale Systeme, die den Zusammenschlüssen eine effiziente, nachhaltige und klimaangepasste Forstbewirtschaftung ermöglichen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Der Fördersatz beträgt in der Regel bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei investiven Maßnahmen bis zu 60 Prozent. Zuwendungsfähig sind sowohl Sachausgaben als auch projektbezogene Personalkosten.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge werden bei der Landesforstanstalt Eberswalde (LFE) eingereicht, die das Programm im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg umsetzt.