Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie)
Beschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, die für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region notwendig sind. Ziel der Förderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Landes zu stärken und die Ansiedlung sowie das Wachstum von Unternehmen zu erleichtern.
Gefördert werden insbesondere der Ausbau, die Erschließung und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten, die Anbindung von Betrieben an Verkehrs- und Versorgungsnetze sowie der Bau und die Modernisierung touristischer Einrichtungen und Gewerbezentren. Ebenso können Projekte zur Errichtung oder Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen, Innovationsclustern und Kooperationsnetzwerken sowie Energieinfrastrukturen unterstützt werden. Planungs- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen sind ebenfalls förderfähig.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens und beträgt in der Regel bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Einzelfällen bis zu 90 Prozent. Für bestimmte Maßnahmen wie die Entwicklung von Gewerbeflächen, Hafeninfrastruktur oder Forschungszentren gelten abweichende Fördersätze.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) einzureichen.