Zuwendungen Deutschlandticket ÖPNV NRW 2025
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bei der Finanzierung von Mehrausgaben, die durch die Einführung des Deutschlandtickets im Zeitraum von Januar bis Dezember 2025 entstanden sind oder noch entstehen.
Gefördert werden nicht gedeckte Ausgaben, die infolge von Fahrgeldausfällen, geminderten Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), verringerten Ausgleichszahlungen oder zusätzlichen Vertriebsmehrkosten während der Umsetzungsphase entstanden sind.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist an die jeweils zuständige Bezirksregierung zu richten.