Zuwendungen aus Mitteln der Fischereiabgabe
Beschreibung
Das Land Schleswig-Holstein bietet finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Förderung der Fischbestände, der Gewässer und der Fischerei. Gefördert werden insbesondere zeitlich begrenzte Besatzmaßnahmen zur Wiedereinbürgerung verschollener oder stark gefährdeter Arten, Maßnahmen zur Verbesserung der fischereilichen und ökologischen Verhältnisse in Gewässern, sowie Untersuchungen zur Ermittlung der Fischbestände und ihrer Nahrungsgrundlagen, wenn sie von überörtlicher Bedeutung sind. Zudem werden Schulungen, Aus- und Fortbildungen für Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher sowie für Gewässerwarte und Ausbilder unterstützt. Auch die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Fischereiaufsichtspersonen und die Öffentlichkeitsarbeit für die Fischerei, wenn sie überörtliche Relevanz hat, können bezuschusst werden.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die förderfähigen Gesamtausgaben für jede Einzelmaßnahme müssen mindestens 2.500 Euro betragen.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind jeweils bis zum 28. Februar und 31. August eines Jahres beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung einzureichen.