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Saarland

Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen – Agrarinvestitionsförderung (FRL-AFP)

Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz gewährt landwirtschaftlichen Unternehmen und Freiberuflern Zuschüsse.
SaarlandZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Saarland bietet landwirtschaftlichen Unternehmen finanzielle Unterstützung für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) sowie den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Diese Investitionen müssen ausschließlich der Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte dienen und zur Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes beitragen.

Gefördert werden:

  • Die Errichtung, der Erwerb und die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen.
  • Der Kauf neuer Maschinen und Anlagen für die Innenwirtschaft, einschließlich der für den Produktionsprozess notwendigen Computersoftware.

Der Kauf neuer Maschinen und Geräte für die Außenwirtschaft, insbesondere solche, die Emissionen bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern oder Umweltbelastungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln reduzieren. Diese Förderung war bis zum 31.12.2020 befristet.

Allgemeine Aufwendungen wie Architektur- und Ingenieurleistungen, Baugenehmigungen, Beratung und Betreuung bei baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien sowie der Erwerb von Patentrechten und Lizenzen.

Investitionen in Bewässerungsanlagen, die eine Wassereinsparung von mindestens 15 Prozent ermöglichen.

Der Zuschuss kann bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, wobei der Höchstbetrag bei 249.000 Euro pro Antrag liegt. Junglandwirte und Kooperationen erhalten zusätzlich einen Zuschuss von bis zu 10 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens, maximal jedoch 20.000 Euro. Für Betreuungsmaßnahmen kann der Zuschuss bis zu 60 Prozent der förderfähigen Betreuergebühren betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme, spätestens jedoch bis zum 1. Januar eines Jahres, an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz gerichtet werden. Dafür ist das amtliche Antragsformular zu verwenden. Die Bewertung und Auswahl der förderfähigen Projekte erfolgt nach einem speziellen Punkteverfahren.

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