Sachsen
Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen nach erfolgreicher Krisenüberwindung
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) gewährt Unternehmen Darlehen.
SachsenDarlehen
Keyfacts
Fördergeber:Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Ansprechpartner:Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:maximal 1 Million Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Sanierung
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Nach erfolgreichem Überwinden einer Unternehmenskrise kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen vom Land Sachsen beantragt werden. Dieses Darlehen unterstützt die Finanzierung von Investitionen in das Anlage- oder Umlaufvermögen sowie projekt- oder auftragsbezogene laufende betriebliche Ausgaben.
Das Darlehen kann bis zu 80 Prozent des förderfähigen Finanzbedarfs abdecken, mit einem Betrag, der zwischen mindestens 25.000 Euro und maximal 1 Million Euro liegt. Die Laufzeit des Darlehens beträgt bis zu 4 Jahre, wobei ein Freijahr möglich ist.
Hinweise zur Antragstellung
Für die Beantragung ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) zuständig.
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