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Zuerkennung von Referenzabsatzmitteln für Verleihunternehmen im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025

Die FFA Filmförderungsanstalt fördert Unternehmen der Film- und Fernsehprogrammebranche mit Zuschüssen.
bundesweitZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:FFA Filmförderungsanstalt
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Die Filmförderungsanstalt unterstützt regelmäßig tätige Verleiher von Spiel-, Talent-, Kinder-, Dokumentar- und Animationsfilmen durch die Referenzverleihförderung. Dieses Verfahren ist zweistufig angelegt: In der ersten Stufe werden Referenzmittel zuerkannt. Innerhalb von drei Jahren nach Erhalt des Zuerkennungsbescheids kann in der zweiten Stufe die Verwendung dieser Fördermittel für ein neues Projekt beantragt werden.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge auf Zuerkennung müssen bis spätestens 1. März des jeweiligen Kalenderjahres gestellt werden. Später eingereichte Anträge werden erst im folgenden Jahr berücksichtigt. Die Antragstellung und Verwaltung erfolgt über das Serviceportal der Filmförderungsanstalt, wo auch Informationen, Formulare, Richtlinien und häufig gestellte Fragen zur Verfügung stehen.

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