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ZIM-Durchführbarkeitsstudien

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gewährt Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
bundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Letzte Änderung:20.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:250.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) wird die Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten durch Durchführbarkeitsstudien gefördert. Ziel ist die fundierte Bewertung der technischen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten eines geplanten FuE-Vorhabens vor Beginn der eigentlichen Entwicklung.

Gefördert werden Studien, die technische Vorarbeiten, Tests und Analysen zum Stand von Wissenschaft und Technik umfassen. Dazu gehört auch die Prüfung bestehender Schutzrechte, die Planung der notwendigen Arbeitsschritte sowie die Ermittlung von Ressourcen, Kooperationspartnern und potenziellen Auftragnehmern. Ergänzend kann das Marktpotenzial geplanter Produkte oder Verfahren analysiert werden.

Die zuwendungsfähigen Kosten für die Studie eines einzelnen Unternehmens betragen bis zu 125.000 Euro, bei Kooperationsvorhaben bis zu 250.000 Euro für die Gesamtstudie. Der Zuschuss beträgt abhängig von der Unternehmensgröße bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Nicht-technische Bestandteile, insbesondere Marktanalysen, sind auf 40.000 Euro beziehungsweise 50.000 Euro bei Kooperationen begrenzt.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der De-minimis-Beihilfe. Die Laufzeit der Studie beträgt maximal 12 Monate. Innerhalb dieses Zeitraums können pro Unternehmen bis zu zwei Studien gefördert werden.

Hinweise zur Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen des ZIM-Programms bei der zuständigen Bewilligungsstelle. Voraussetzung ist ein klar abgegrenztes Vorhaben zur Vorbereitung eines FuE-Projekts. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen wird über die Förderung entschieden und die Studie zeitlich befristet gefördert.

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