FUNDERO
Saarland

Zentrales Technologieprogramm Saar

Die Staatskanzlei Saarland fördert Unternehmen (KMU) bei Innovationsprojekten aus den Branchen Maschinenbau, Informationstechnologie, Forschung und Entwicklung mit Zuschüssen.
SaarlandZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Staatskanzlei Saarland
Ansprechpartner:Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 500.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Saarland unterstützt bei der Umsetzung innovativer Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) durch Zuschüsse, wenn allein oder in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen gearbeitet wird. Diese Förderung wird mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bereitgestellt.

Förderfähig sind sowohl einzelbetriebliche FuE-Vorhaben als auch gemeinsame Projekte, bei denen Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen beteiligt sind. Für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) gelten zusätzliche Regelungen auf Basis der De-minimis-Verordnung. Hierzu zählen einzelbetriebliche FuE-Aktivitäten, die Schaffung neuer Arbeitsplätze für qualifiziertes FuE-Personal sowie externe Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung.

Der Zuschuss kann je nach Größe und Art des Unternehmens sowie des Vorhabens zwischen 25 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten betragen. Die Höchstgrenze liegt dabei zwischen 300.000 Euro und 500.000 Euro. Für KMU, die unter die De-minimis-Verordnung fallen, beträgt der Fördersatz für einzelbetriebliche FuE-Aktivitäten bis zu 45 Prozent für kleine Unternehmen und 35 Prozent für mittlere Unternehmen. Bei der Förderung von FuE-Personal können bis zu 50 Prozent des Bruttogehalts, maximal jedoch 2.000 Euro pro Monat für bis zu 12 Monate, unterstützt werden. Externe technische Dienstleistungen können mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst ist der Projektvorschlag vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie zu senden, das die Fördertauglichkeit prüft. Nach positiver Vorprüfung ist der vollständige Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ebenfalls bei diesem Ministerium einzureichen.

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