Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): Markteinführungskosten Einzelprojekte
Beschreibung
Im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) wird die Markteinführung von Ergebnissen aus bewilligten FuE-Einzelprojekten gefördert. Ziel ist die wirtschaftliche Verwertung der entwickelten Innovationen durch die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen.
Gefördert werden insbesondere Innovationsberatungs- und innovationsunterstützende Leistungen. Dazu zählen Beratung zum Wissenstransfer, zum Schutz geistigen Eigentums und zur Anwendung von Normen sowie Leistungen wie Marktforschung, Tests, Zertifizierungen und die Nutzung von Datenbanken oder Laboren. Ergänzend werden Maßnahmen zur Markteinführung unterstützt, etwa Messeauftritte sowie Beratung zu Produktdesign und Vermarktung.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss für Leistungen externer Anbieter. Es können bis zu 50 % der förderfähigen Kosten übernommen werden. Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten sind auf maximal 100.000 Euro begrenzt.
Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf ein bereits bewilligtes FuE-Einzelprojekt im ZIM. Pro Projekt können bis zu drei Anträge gestellt werden. Die Beantragung ist während der Projektlaufzeit oder bis zu 18 Monate nach Abschluss des Vorhabens möglich.
Hinweise zur Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über die Förderzentrale Deutschland. Nach Eingang wird der Antrag bestätigt. Ab diesem Zeitpunkt können externe Leistungen auf eigenes Risiko beauftragt werden.
Der Antrag wird durch den Projektträger auf Vollständigkeit und Qualität geprüft. Nach Abschluss der Prüfung wird über die Förderung entschieden und ein entsprechender Bescheid erlassen.
Die Auszahlung erfolgt nach Durchführung der Leistungen auf Basis eingereichter Zahlungs- und Zwischennachweise. Nach Abschluss aller Maßnahmen ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Ein Restbetrag von 10 % der Zuwendung wird erst nach abschließender Prüfung ausgezahlt.