Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): Management von Innovationsnetzwerken (Phase 2)
Beschreibung
Im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) wird in der zweiten Phase die Umsetzung und Weiterentwicklung von Innovationsnetzwerken gefördert. Antragsberechtigt sind Netzwerkmanagementeinrichtungen, die die zuvor erarbeitete technologische Roadmap in die Praxis überführen.
Gefördert werden insbesondere die Koordination und Weiterentwicklung des Netzwerks, die Umsetzung der technologischen Roadmap sowie die Vorbereitung der wirtschaftlichen Verwertung der Projektergebnisse. Bei internationalen Netzwerken umfasst die Förderung zusätzlich die Begleitung der Internationalisierung.
Für nationale Netzwerke beträgt die Förderung insgesamt bis zu 490.000 Euro. Die Förderquote liegt im ersten Jahr bei 70 %, im zweiten Jahr bei 50 % und in den Folgejahren bei 30 %. Die Laufzeit beträgt in der Regel 2 Jahre und kann in begründeten Fällen auf bis zu 3 Jahre verlängert werden.
Für internationale Netzwerke sind bis zu 600.000 Euro möglich. Die Förderquote beträgt im ersten Jahr 80 %, im zweiten Jahr 60 % und in den Folgejahren 40 %. Die Laufzeit beträgt in der Regel 3 Jahre. Bei außereuropäischen Netzwerken kann die Förderung um bis zu 10.000 Euro erhöht werden.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Für die beteiligten Unternehmen stellt sie eine De-minimis-Beihilfe dar. Da die Förderquote im Zeitverlauf sinkt, wird ein Teil der Kosten durch Eigenbeiträge der Netzwerkpartner getragen.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag für die zweite Phase eines Innovationsnetzwerks ist spätestens 3 Monate nach Abschluss der Phase 1 vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland oder alternativ über den amtlichen Vordruck einzureichen.
Nach Eingang prüft der Projektträger die Unterlagen auf Vollständigkeit und inhaltliche Qualität. Bei positiver Bewertung wird ein Bewilligungsbescheid erteilt.
Die Fördermittel werden während der Projektlaufzeit nachträglich in Teilbeträgen ausgezahlt, in der Regel im Abstand von 3 Monaten auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten. Für weitere Auszahlungen ist der Nachweis der Eigenbeteiligung der Netzwerkpartner erforderlich.
Bei Vorhaben mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten sind Zwischenberichte zu den im Bewilligungsbescheid festgelegten Terminen vorzulegen. Insgesamt werden bis zu 90 % der Zuwendung im Projektverlauf ausgezahlt.
Spätestens 3 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums ist ein Verwendungsnachweis einzureichen, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Der verbleibende Anteil von 10 % wird erst nach abschließender Prüfung ausgezahlt.