Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): Management von Innovationsnetzwerken (Phase 1)
Beschreibung
Im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) wird das Management von Innovationsnetzwerken in der Vorbereitungsphase (Phase 1) gefördert. Ziel ist es, die organisatorischen, inhaltlichen und vertraglichen Grundlagen für spätere Forschungs- und Entwicklungsprojekte innerhalb des Netzwerks zu schaffen.
Gefördert werden insbesondere die Entwicklung eines Netzwerkkonzepts, der Aufbau und die Etablierung des Netzwerks sowie die Erstellung einer technologischen Roadmap für geplante FuE-Projekte der beteiligten Partner. Zudem umfasst die Förderung die Ausarbeitung der vertraglichen Grundlagen für die anschließende Netzwerkphase.
Für nationale Netzwerke beträgt die Förderung bis zu 210.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 90 % und einer Laufzeit von in der Regel maximal 12 Monaten. Für internationale Netzwerke sind bis zu 260.000 Euro möglich, bei einer Förderquote von bis zu 95 % und einer Laufzeit von in der Regel maximal 18 Monaten. Bei außereuropäischen Netzwerken kann die Förderung um bis zu 10.000 Euro erhöht werden.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der De-minimis-Beihilfe gewährt.
Hinweise zur Antragstellung
Die Antragstellung für die Vorbereitungsphase (Phase 1) eines Innovationsnetzwerks erfolgt in mehreren Schritten. Vorab kann eine formlose Projektskizze eingereicht oder ein Beratungsgespräch mit dem Projektträger geführt werden.
Der Antrag ist vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland oder alternativ über den amtlichen Vordruck einzureichen. Nach Eingang erfolgt eine schriftliche oder elektronische Bestätigung. Der Projektträger prüft die Unterlagen und fordert bei Bedarf fehlende Dokumente an, die innerhalb von 2 Monaten nachzureichen sind.
Die Entscheidung über den Antrag trifft das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Nach Bewilligung erfolgt der Mittelabruf nachträglich in Teilbeträgen für jeweils zurückliegende Zeiträume, in der Regel für die vergangenen 3 Monate. Hierfür sind Zwischennachweise vorzulegen.
Beim ersten Mittelabruf sind zusätzlich die abgeschlossenen Vereinbarungen der Netzwerkpartner einzureichen, einschließlich Regelungen zur finanziellen Eigenbeteiligung. Bei erstmaliger Förderung im ZIM sind zudem Stundennachweise erforderlich. Bei längeren Vorhaben sind Zwischenberichte zu den festgelegten Terminen vorzulegen.
Nach Abschluss der Phase 1 ist innerhalb von 3 Monaten ein Verwendungsnachweis einzureichen. Ein Restbetrag von 10 % der Zuwendung wird erst nach abschließender Prüfung ausgezahlt.
Eine feste Bearbeitungsdauer ist nicht vorgegeben und hängt von der Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Unterlagen ab. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Projektträger kann das Verfahren beschleunigen.