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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): Innovationsnetzwerke

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert FuE-Projekte mit Netzwerk-Effekten in Form von Zuschüssen.
bundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Letzte Änderung:21.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:560.000 Euro pro Teilprojekt
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt mittelständische Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten innerhalb von Innovationsnetzwerken. Gefördert werden Vorhaben zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen.

Voraussetzung ist, dass das Projekt aus der technologischen Roadmap des jeweiligen Netzwerks hervorgeht. Ein nationales Innovationsnetzwerk besteht aus mindestens sechs voneinander unabhängigen Unternehmen und wird durch eine neutrale Management-Einrichtung organisiert. Das Vorhaben muss technologisch anspruchsvoll sein und ein erhebliches technisches Risiko aufweisen.

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Für nationale Projekte können bis zu 55 % der förderfähigen Kosten übernommen werden, mit einer maximalen Förderung von 560.000 Euro pro Teilprojekt. Bei internationalen Kooperationen ist eine Förderung von bis zu 60 % möglich. Das Gesamtvolumen eines internationalen Verbundprojekts ist auf 3.000.000 Euro begrenzt.

Hinweise zur Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Vor Einreichung wird eine frühzeitige Abstimmung mit dem zuständigen Projektträger empfohlen.

Der Förderantrag ist vollständig digital über die Förderzentrale Deutschland einzureichen. Nach Eingang erfolgt eine Bestätigung. Anschließend prüft der Projektträger die Unterlagen formal und inhaltlich. Fehlende Dokumente können innerhalb von 2 Monaten nachgereicht werden.Nach Abschluss der Prüfung wird ein Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid erteilt. Mit Vorliegen des Bewilligungsbescheids kann das Projekt begonnen werden.

Während der Projektlaufzeit erfolgt der Mittelabruf nachträglich in Teilbeträgen. Hierfür sind Zwischennachweise vorzulegen. Spätestens 3 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums ist ein abschließender Verwendungsnachweis einzureichen.

Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Unterlagen ab. Eine vorherige Abstimmung mit dem Projektträger kann den Prozess beschleunigen.

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