Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): FuE-Einzelprojekte
Beschreibung
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen. Ziel ist die Stärkung der Innovationsfähigkeit des Mittelstands durch die Unterstützung technologisch anspruchsvoller Vorhaben.
Gefördert werden Projekte mit hohem technischem Risiko und einem überdurchschnittlichen Innovationsniveau. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe sich nach Unternehmensgröße und Standort richtet.
Für Einzelprojekte können bis zu 45 % der förderfähigen Kosten übernommen werden. Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 690.000 Euro pro Projekt. Pro Unternehmen können innerhalb eines Jahres bis zu zwei Projekte gefördert werden.
Hinweise zur Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über die Förderzentrale Deutschland. Nach Eingang wird der Antrag bestätigt und durch den zuständigen Projektträger inhaltlich und formal geprüft. Fehlende Unterlagen können innerhalb einer gesetzten Frist nachgereicht werden.
Nach Abschluss der Prüfung wird über die Förderung entschieden und ein entsprechender Bescheid erlassen. Während der Projektlaufzeit erfolgt der Mittelabruf in Teilbeträgen, in der Regel gegen Vorlage von Zwischennachweisen.
Nach Projektende ist innerhalb von drei Monaten ein Verwendungsnachweis einzureichen, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis der eingesetzten Mittel. Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von der Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Unterlagen ab.