Wohnungsbauförderung – Mietwohnraumförderung
Beschreibung
In Bremen und Bremerhaven gibt es finanzielle Unterstützung für den Bau von Mietwohnungen in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf. Diese Förderung richtet sich an Projekte, die Wohnraum für Menschen schaffen, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Die Unterstützung erfolgt durch zinsgünstige Darlehen und Kostenzuschüsse, um den Wohnungsbau in förderungswürdigen Stadtteilen zu fördern.
Zu den förderfähigen Gebieten gehören Stadtumbau-, Sanierungs- und Entwicklungsgebiete, Quartiere des Programms „Wohnen in Nachbarschaften/Die Soziale Stadt“, Baulücken in innerstädtischen oder stadtnahen Lagen sowie brachliegende Gewerbe- oder Industrieflächen.
Die Förderung gilt für Bauvorhaben, die mindestens zwei geförderte Mietwohnungen oder Mietreihenhäuser errichten. Dabei können zinsverbilligte Darlehen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken, wobei die maximale Darlehenshöhe bei 110.000 Euro pro Wohneinheit liegt. Darüber hinaus kann ein Zuschuss von bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit gewährt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, weitere Fördermittel, zum Beispiel aus KfW-Programmen, zu kombinieren.
Hinweise zur Antragstellung
Das Antragsverfahren gliedert sich in zwei Phasen. Zunächst ist vor Baubeginn formlos eine Anfrage bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau einzureichen, um die grundsätzliche Förderfähigkeit des Vorhabens prüfen zu lassen. Nach positiver Rückmeldung kann der formale Förderantrag bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH eingereicht werden.