Wohnraumförderung – Soziale Mietwohnraumförderung
Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt den Bau von klimagerechten Mietwohnungen zu sozial verträglichen Preisen, die insbesondere einkommensschwachen Haushalten, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung zugutekommen. Gefördert werden Neubau-, Ersatzneubau- sowie Erweiterungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden, sofern diese die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen und mindestens dem Effizienzhausstandard EH 55 entsprechen. Auch Ausbau-, Umbau- und Umwandlungsmaßnahmen können berücksichtigt werden. Darüber hinaus kann das Land allgemeine Belegungsrechte an bestehenden Mietwohnungen erwerben.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Grunddarlehens, eines Zusatzdarlehens und eines Tilgungszuschusses. Das Grunddarlehen richtet sich nach der Wohnfläche, dem Haushaltseinkommen der künftigen Mieterinnen und Mieter sowie der Fördermietenstufe am Standort. Je Quadratmeter Wohnfläche liegt der Darlehensbetrag in Gemeinden der Fördermietenstufen 1 bis 7 zwischen 1.800 Euro und 3.150 Euro. Bei Umbau-, Ausbau- oder Erweiterungsmaßnahmen wird der Fördersatz anteilig gewährt: 50 Prozent beim Ausbau, 70 Prozent bei Umbau oder Umwandlung und 90 Prozent bei Erweiterung.
Ein Zusatzdarlehen kann für besondere Maßnahmen gewährt werden, etwa für Abrisskosten bei Ersatzneubauten, den barrierefreien Umbau, den Einbau eines Aufzugs, den Einsatz nachhaltiger Baustoffe oder die Erreichung höherer Effizienzhausstandards (BEG 55 bis BEG 40 Plus). Eine Landesbürgschaft kann bis zu 80 Prozent des Darlehensbetrags absichern. Der Tilgungszuschuss beträgt abhängig von Maßnahme, Fördermietenstufe, Einkommen und Bindungsdauer bis zu 50 Prozent des Grunddarlehens und bis zu 50 Prozent des Zusatzdarlehens.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) einzureichen.