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Rheinland-Pfalz

Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen

Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz stellt Unternehmen, Freiberuflern und natürlichen Personen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Zuschüsse und Darlehen bereit.
Rheinland-PfalzZuschuss & Darlehenfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Ansprechpartner:Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Letzte Änderung:05.05.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:140.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Modernisierung und klimagerechte Sanierung von vermietetem Wohnraum, der an Haushalte mit geringem Einkommen vergeben wird. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum langfristig zu sichern und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz und zu besseren Wohnbedingungen zu leisten.

Gefördert werden Bau- und Modernisierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Energie und Wasser, zur Nutzung erneuerbarer Energien für Heizung und Warmwasser sowie zur Verbesserung des Wohnwerts und der Wohnverhältnisse. Dazu zählen auch der barrierefreie Umbau, der Anbau von Aufzügen, Wohnumfeldmaßnahmen wie Grünanlagen oder Stellplätze sowie klimagerechte Modernisierungen, wenn mindestens der Effizienzhausstandard 85 (BEG) erreicht wird.

Die Förderung erfolgt als Darlehen mit Tilgungszuschuss. Das Darlehen beträgt bis zu 140.000 Euro je Wohnung, bei klimagerechter Modernisierung bis zu 175.000 Euro. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 Euro je Wohnung. Für das Darlehen kann zusätzlich eine Landesbürgschaft von bis zu 80 Prozent beantragt werden. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 25 Prozent des Darlehens und kann sich – abhängig vom erreichten Effizienzhausstandard oder dem Einsatz ökologischer Dämmstoffe – um bis zu 20 Prozent erhöhen.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zu richten.

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