Wohnraumförderung – Modernisierung von Mietwohnungen
Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Modernisierung und klimagerechte Sanierung von vermietetem Wohnraum, der an Haushalte mit geringem Einkommen vergeben wird. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum langfristig zu sichern und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz und zu besseren Wohnbedingungen zu leisten.
Gefördert werden Bau- und Modernisierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Einsparung von Energie und Wasser, zur Nutzung erneuerbarer Energien für Heizung und Warmwasser sowie zur Verbesserung des Wohnwerts und der Wohnverhältnisse. Dazu zählen auch der barrierefreie Umbau, der Anbau von Aufzügen, Wohnumfeldmaßnahmen wie Grünanlagen oder Stellplätze sowie klimagerechte Modernisierungen, wenn mindestens der Effizienzhausstandard 85 (BEG) erreicht wird.
Die Förderung erfolgt als Darlehen mit Tilgungszuschuss. Das Darlehen beträgt bis zu 140.000 Euro je Wohnung, bei klimagerechter Modernisierung bis zu 175.000 Euro. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 Euro je Wohnung. Für das Darlehen kann zusätzlich eine Landesbürgschaft von bis zu 80 Prozent beantragt werden. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 25 Prozent des Darlehens und kann sich – abhängig vom erreichten Effizienzhausstandard oder dem Einsatz ökologischer Dämmstoffe – um bis zu 20 Prozent erhöhen.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zu richten.