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Niedersachsen

Wohnraumförderung – Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung fördert Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen mit Zuschüssen und Darlehen für Investitionen im Wohnungsbau.
Antragstellung nicht möglichNiedersachsenZuschuss & Darlehen
Keyfacts
Fördergeber:Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Ansprechpartner:zuständige Wohnraumförderstelle Niedersachsen
Letzte Änderung:05.05.2026
Antragstellung bis:31.12.2024
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:bis zu 85 Prozent (Darlehen)
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Niedersachsen unterstützt im Rahmen des Wohnraumförderprogramms 2019 die Schaffung von Mietwohnraum, insbesondere für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen sowie für Wohngruppen und betreute Wohngemeinschaften. Mitfinanziert werden der Neubau, der Aus- und Umbau sowie die Erweiterung von Gebäuden.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften, einschließlich Genossenschaften und Baugemeinschaften. Das geförderte Gebäude muss mindestens drei Wohneinheiten haben. Die Größe des Wohnraums soll einschließlich der gemeinschaftlich genutzten Fläche 40 Quadratmeter pro Person nicht überschreiten. Die Wohnungen dürfen nur an Haushalte vermietet werden, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen gemäß den Vorgaben des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes (NWoFG) nicht überschreitet. In einer Wohngemeinschaft dürfen nicht mehr als zwölf Individualräume und in einer Wohngruppe nicht mehr als zwölf Apartments vorhanden sein. Die Bonität des Antragstellers sowie die Wirtschaftlichkeit des Mietobjekts müssen gewährleistet sein. Ein Wohnraumversorgungskonzept muss vorliegen, es sei denn, es handelt sich um den Neubau von Wohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Eigenleistungen in Höhe von 25 Prozent, mindestens jedoch 15 Prozent der Gesamtkosten, sind erforderlich. Es gelten zudem die weiteren Voraussetzungen der Wohnraumförderbestimmungen (WFB).

Die Förderung erfolgt als Darlehen und beträgt bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten, in Ausnahmefällen bis zu 85 Prozent, abhängig von der Mietenstufe zwischen 4.700 Euro und 5.100 Euro Gesamtkosten je Quadratmeter Wohnfläche. Für Berechtigte mit geringem Einkommen wird zusätzlich ein Tilgungsnachlass von 30 Prozent des Darlehensursprungsbetrags gewährt – zwei Drittel nach Bezugsfertigkeit oder Abschluss der baulichen Maßnahme und ein Drittel nach Ablauf des 20. Jahres. Für jede barrierefrei nutzbare Wohnung wird zusätzlich ein Zuschuss von 5.000 Euro gewährt.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn der Bauarbeiten oder vor Abschluss eines Kaufvertrages bei der zuständigen Wohnraumförderstelle der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung einzureichen. Weitere Informationen sind bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) erhältlich.

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