Wohnraumförderung – Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen
Beschreibung
Das Land Niedersachsen fördert im Rahmen des Wohnraumförderprogramms 2019 den Erwerb von fünf- oder zehnjährigen Belegungs- und Mietbindungen für Mietwohnungen im ungebundenen Wohnungsbestand. Diese Fördermaßnahme richtet sich an Wohnungen, die Haushalten mit geringen Einkommen oder besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung zugutekommen sollen.
Antragsberechtigt sind Eigentümer von ungebundenem Wohnraum. Die geförderten Wohnungen müssen zur Vermietung bereit sein, in sich abgeschlossen und für die dauerhafte Wohnnutzung geeignet. Die Größe der Wohnung muss angemessen zum Mieterhaushalt sein, und sie muss mindestens über eine Zentral- oder Etagenheizung, eine Küche, ein Bad mit Badewanne oder Dusche sowie eine Toilette verfügen. Die Wohnfläche darf 30 Quadratmeter nicht unterschreiten. Zudem dürfen die Wohnungen nicht bereits mit Wohnraumfördermitteln oder anderen öffentlichen Mitteln gefördert worden sein und keine anderweitigen Belegungsbindungen haben.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt 2 Euro pro Monat für eine fünfjährige Belegungs- und Mietbindung und 2,50 Euro pro Monat für eine zehnjährige Bindung, jeweils je Quadratmeter Wohnfläche.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge müssen bei der zuständigen Wohnraumförderstelle der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung eingereicht werden. Die Kontaktadressen sind online verfügbar. Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen sind ebenfalls im Internet zu finden. Auch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) steht für weitere Auskünfte zur Verfügung.