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Niedersachsen

Wohnraumförderung – Erwerb von Belegungs- und Mietbindungen

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung gewährt Eigentümern von ungebundenem Wohnraum Zuschüsse.
Antragstellung nicht möglichNiedersachsenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Ansprechpartner:zuständige Wohnraumförderstelle Niedersachsen
Letzte Änderung:16.04.2026
Antragstellung bis:31.12.2024
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:2,50 Euro pro Monat pro Quadratmeter
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Niedersachsen fördert im Rahmen des Wohnraumförderprogramms 2019 den Erwerb von fünf- oder zehnjährigen Belegungs- und Mietbindungen für Mietwohnungen im ungebundenen Wohnungsbestand. Diese Fördermaßnahme richtet sich an Wohnungen, die Haushalten mit geringen Einkommen oder besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung zugutekommen sollen.

Antragsberechtigt sind Eigentümer von ungebundenem Wohnraum. Die geförderten Wohnungen müssen zur Vermietung bereit sein, in sich abgeschlossen und für die dauerhafte Wohnnutzung geeignet. Die Größe der Wohnung muss angemessen zum Mieterhaushalt sein, und sie muss mindestens über eine Zentral- oder Etagenheizung, eine Küche, ein Bad mit Badewanne oder Dusche sowie eine Toilette verfügen. Die Wohnfläche darf 30 Quadratmeter nicht unterschreiten. Zudem dürfen die Wohnungen nicht bereits mit Wohnraumfördermitteln oder anderen öffentlichen Mitteln gefördert worden sein und keine anderweitigen Belegungsbindungen haben.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und beträgt 2 Euro pro Monat für eine fünfjährige Belegungs- und Mietbindung und 2,50 Euro pro Monat für eine zehnjährige Bindung, jeweils je Quadratmeter Wohnfläche.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen bei der zuständigen Wohnraumförderstelle der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung eingereicht werden. Die Kontaktadressen sind online verfügbar. Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen sind ebenfalls im Internet zu finden. Auch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) steht für weitere Auskünfte zur Verfügung.

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