Wohnraum für Studierende
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt die Schaffung und den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum für einkommensschwächere Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sowie für volljährige Auszubildende. Die Förderung umfasst auch die Erstmöblierung. Förderfähig sind Baumaßnahmen wie der Neubau von Wohnraum für Studierende, der Ersterwerb eines Neubaus oder die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes durch Anbau oder Aufstockung. Ebenso gefördert wird der Erwerb oder die Umnutzung von Gebäuden, die bislang nicht zu Wohnzwecken dienten, sowie die umfassende energetische Modernisierung von bestehenden Studentenwohnheimen. Für Maßnahmen, bei denen Mehrausgaben für erforderliche Hoch- oder Tiefgaragen, außergewöhnliche projektbedingte Maßnahmen, nachhaltige ökologische Maßnahmen oder einen erhöhten Planungsaufwand entstehen, kann eine höhere Förderung gewährt werden. Die Förderung erfolgt als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 45.000 Euro pro Wohnplatz bei 25-jähriger Belegungsbindung und bis zu 75.000 Euro pro Wohnplatz bei 40-jähriger Belegungsbindung. Für Eltern-Kind-Apartments und rollstuhlgerechte Apartments nach DIN 18040-2 R kann die Darlehenssumme um jeweils bis zu 20.000 Euro erhöht werden. Bei Mehrausgaben kann ein erhöhtes Darlehen von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Die Höhe des Darlehens darf bei 25-jähriger Belegungsbindung 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bei 40-jähriger Belegungsbindung 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben der Gesamtmaßnahme nicht überschreiten.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eingereicht werden.