WIPANO – Patente, Normung und Technologietransfer
Beschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Nutzung von geistigem Eigentum und dem Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung. Die Förderung erfolgt in zwei Bereichen: Patentierung und Normung sowie Standardisierung. Im Bereich der Patentierung werden im Modul 1 der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung inklusive der erforderlichen Beratungsleistungen und im Modul 2 eine auf die Erfindung bezogene Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Verwertung und erste Aktivitäten zur Verwertung gefördert. Im Bereich der Normung und Standardisierung wird die aktive Beteiligung von Unternehmen in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien sowie Kooperationsprojekte zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen zur Überführung neuester Forschungserkenntnisse in Normen und Standards unterstützt. Zudem werden Normungsrecherchen, der Aufbau und die Umsetzung eines Normenmanagements sowie die Erstellung einer DIN SPEC (PAS)/VDE SPEC (PAS)/VDE-Anwenderregel oder einer internationalen Entsprechung gefördert.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Im Bereich der Patentierung beträgt die Förderung bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Modul 1 bis zu 10.000 Euro und in Modul 2 bis zu 6.000 Euro. Der Förderzeitraum beträgt maximal 24 Monate. Im Bereich der Normung und Standardisierung werden bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, bis zu 45.000 Euro in Form einer De-minimis-Beihilfe. Der Förderzeitraum beträgt maximal 36 Monate. Für Beratung und aktive Teilnahme in Normengremien beträgt die Förderung maximal 25.000 Euro, für Normungsrecherchen und Normenmanagement maximal 5.000 Euro und für die Erstellung einer DIN SPEC (PAS)/VDE SPEC (PAS)/VDE-Anwenderregel oder einer internationalen Entsprechung maximal 10.000 Euro. Für die Teilnahme an Gremiensitzungen werden Personalkostenpauschalen gewährt: für nationale Gremiensitzungen 1.000 Euro (in Präsenz) und 500 Euro (virtuell), für europäische Gremiensitzungen 1.500 Euro (in Präsenz) und 750 Euro (virtuell), für internationale Gremiensitzungen 2.000 Euro (in Präsenz) und 1.000 Euro (virtuell).
Im Förderschwerpunkt „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ beträgt die Förderung für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Regel bis zu 50 Prozent, für KMU bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 200.000 Euro je Verbundpartner und Projekt für eine Laufzeit von maximal 24 Monaten.
Hinweise zur Antragstellung
Je nach Förderschwerpunkt ist das Verfahren ein- oder zweistufig. Der Ansprechpartner ist der Projektträger Jülich (PtJ). Projektskizzen und förmliche Anträge sind über das elektronische Antragssystem easy-Online einzureichen. Anträge können fortlaufend bis zum Ablauf einzelner Termine je Förderschwerpunkt gestellt werden.