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Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen mit Beratungsangeboten.
bundesweitBeratungs-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ansprechpartner:Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Beratung – Förderung von Coaching, Training und Unternehmensberatung
Max. Fördersumme:Höchstens 3 Millionen Euro
Kombinierbar:Sie dürfen den Zuschuss nicht mit anderen staatlichen Beihilfen und Zuschüssen zusammen verwenden.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die für ihre Beschäftigten eine Weiterbildung planen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. Der Bund unterstützt die Durchführung von Lehrgängen, Seminaren oder Schulungen in verschiedenen Bereichen, darunter Vorbereitungslehrgänge, Fahrsicherheit und -ökonomie, allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr, spezifische Transportarten sowie Weiterbildungen gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV). Auch Schulungen zu digitalen Instrumenten und Informationstechnologie sind förderfähig.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Für kleine Unternehmen, die der KMU-Definition der EU entsprechen, beträgt der Zuschuss bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 1.050 Euro. Mittlere Unternehmen gemäß der KMU-Definition erhalten bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens 900 Euro. Andere Antragsteller können einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 750 Euro, erhalten. Die zuwendungsfähigen Kosten sind auf maximal 1.500 Euro je schweres Nutzfahrzeug begrenzt. Pro Maßnahme kann ein Unternehmen bis zu 3 Millionen Euro erhalten.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist bis zum 31. August in dem Jahr einzureichen, in dem mit der Maßnahme begonnen werden soll. Die Anträge nimmt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) entgegen; der Antrag ist über das eService-Portal zu stellen.

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