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Bayern

Waldbauliche Maßnahmen im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (WALDFÖPR)

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus unterstützt Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, Waldpächterinnen und Waldpächter bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
BayernZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Ansprechpartner:zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer sowie Waldpächterinnen und Waldpächter können für die Durchführung forstlicher Bewirtschaftungsmaßnahmen unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss vom Freistaat Bayern erhalten. Diese Förderung richtet sich an waldbauliche Maßnahmen, die der Allgemeinheit zugutekommen und zur Anpassung an den Klimawandel, zum Schutz der Biodiversität, zur Verbesserung von Ökosystemleistungen sowie zur Erhaltung von Lebensräumen beitragen.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören Kulturbegründung, wie Erst- und Wiederaufforstungen sowie Waldrandgestaltung. Auch Naturverjüngungen, Bestands- und Bodenpflege, einschließlich Kulturpflege, Jungbestandspflege, Pflege älterer Bestände und Bodenschutzkalkung, fallen unter die Förderung. Waldschutzmaßnahmen, wie die Bekämpfung von rindenbrütenden Insekten und anderen schädlichen Organismen, der Einsatz von Seilbahnanlagen im Schutzwald und auf Sonderstandorten, sowie Vorarbeiten für Waldumbau und klimafitte Waldbewirtschaftung sind ebenfalls förderfähig. Zudem können Zuschüsse für die Beurteilung waldbaulicher Maßnahmen, den anteiligen Ausgleich für Waldbrand- und Hochwasserschäden, Kultur- und Pflegemaßnahmen in Schutzwäldern und anderen speziellen Gebieten sowie die Aufarbeitung und Beseitigung von Schadholz nach außergewöhnlichen Schäden beantragt werden.

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Art der Maßnahme.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu richten.

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