Wachstums- und Innovationsbeteiligungen
Beschreibung
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen bietet Beteiligungskapital zu attraktiven Bedingungen an, um die Kapitalausstattung kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Hessen zu stärken, insbesondere bei innovationsorientierten Firmen.
Die Förderung umfasst:
- Investitionen zur Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren,
- Investitionen im Rahmen von Umstrukturierungen, Wachstum und Betriebserweiterungen,
- Unternehmensübernahmen und
- Nachfolgeregelungen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Hessen, deren Jahresumsatz 75 Millionen Euro nicht überschreitet.
Voraussetzung für eine Beteiligung ist, dass die Ertragskraft des Unternehmens sowie die Qualität der Unternehmensführung eine angemessene Rendite und eine ordnungsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Die Beteiligung darf die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals des Unternehmens nicht übersteigen und ist nicht für den Ausgleich von Verlusten oder zur alleinigen Finanzierung von Betriebsmitteln oder bereits abgeschlossenen Vorhaben vorgesehen.
Die Beteiligung erfolgt in der Regel als stille Beteiligung. Der Beteiligungsbetrag beginnt bei 100.000 Euro und kann bis zu 1,5 Millionen Euro betragen.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind formlos bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H) einzureichen.