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Hessen

Wachstums- und Innovationsbeteiligungen

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H) fördert Unternehmen (KMU) mit Beteiligungen.
HessenBeteiligung
Keyfacts
Fördergeber:Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Beteiligung – Finanzierung zur Stärkung des Eigenkapitals
Max. Fördersumme:bis zu 1,5 Millionen Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen bietet Beteiligungskapital zu attraktiven Bedingungen an, um die Kapitalausstattung kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Hessen zu stärken, insbesondere bei innovationsorientierten Firmen.

Die Förderung umfasst:

  • Investitionen zur Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren,
  • Investitionen im Rahmen von Umstrukturierungen, Wachstum und Betriebserweiterungen,
  • Unternehmensübernahmen und
  • Nachfolgeregelungen.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Hessen, deren Jahresumsatz 75 Millionen Euro nicht überschreitet.

Voraussetzung für eine Beteiligung ist, dass die Ertragskraft des Unternehmens sowie die Qualität der Unternehmensführung eine angemessene Rendite und eine ordnungsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Die Beteiligung darf die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals des Unternehmens nicht übersteigen und ist nicht für den Ausgleich von Verlusten oder zur alleinigen Finanzierung von Betriebsmitteln oder bereits abgeschlossenen Vorhaben vorgesehen.

Die Beteiligung erfolgt in der Regel als stille Beteiligung. Der Beteiligungsbetrag beginnt bei 100.000 Euro und kann bis zu 1,5 Millionen Euro betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind formlos bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH (MBG H) einzureichen.

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