Verwendung von Kurzfilmpreismitteln
Beschreibung
Für Filme, die beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert oder ausgezeichnet wurden, können Filmpreismittel für weitere Filmvorhaben zuerkannt werden. Die Mittel dürfen für die Herstellung oder Vorbereitung neuer Kurzfilme mit einer Länge von bis zu 30 Minuten oder programmfüllender Filme ab 79 Minuten verwendet werden.
Die Verwendung der Mittel für sogenannte Folgevorhaben muss beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien beantragt und genehmigt werden. Erst danach werden die Filmpreismittel zur Verfügung gestellt.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag für die Verwendung der Fördermittelpreise für Kurzfilme wird online beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gestellt. Dafür wird das elektronische Antragsformular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de ausgefüllt und abgesendet.
Für den Online-Antrag ist ein elektronisches Ausweisdokument erforderlich, zum Beispiel ein ELSTER-Organisationszertifikat. Die erforderlichen Unterlagen werden als PDF-Dateien hochgeladen; pro Datei gilt eine maximale Größe von 10 Megabyte. Der Antrag muss spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.