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Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025

Die FFA Filmförderungsanstalt fördert Existenzgründer, Unternehmen und Freiberufler aus der Filmproduktion mit Zuschüssen.
bundesweitZuschussfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:FFA Filmförderungsanstalt
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Produktionsunternehmen, die bereits eine Zuerkennung von Referenzmitteln nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) erhalten haben, können diese innerhalb von drei Jahren für neue Filmprojekte verwenden. Ziel der Förderung ist es, erfolgreiche Produzentinnen und Produzenten dabei zu unterstützen, ihre kreative und wirtschaftliche Arbeit fortzuführen und neue hochwertige Filmvorhaben zu realisieren.

Gefördert wird die Entwicklung, Vorbereitung und Herstellung neuer programmfüllender Filme, die den kulturellen und wirtschaftlichen Zielen des FFG entsprechen. Die Förderung erfolgt durch die Filmförderungsanstalt (FFA) als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Referenzmittel können anteilig für verschiedene Projektphasen eingesetzt werden – etwa für Drehbuchentwicklung, Projektvorbereitung, Herstellung oder Koproduktion.

Hinweise zur Antragstellung

Die Verwendung der Mittel muss innerhalb von drei Jahren nach Erhalt des Zuerkennungsbescheids beantragt werden. Der Antrag ist über das digitale Antragsportal der FFA einzureichen. Antragsberechtigt sind nur die Herstellerinnen und Hersteller, denen die Referenzmittel zuerkannt wurden. Nach Prüfung und Genehmigung durch die FFA erfolgt die Auszahlung der Mittel projektbezogen.

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