FUNDERO
bundesweit

Verwendung Referenzmittel für die Vorbereitung neuer programmfüllender Filme (Hersteller*in, Kurzfilmer*in)

Die FFA Filmförderungsanstalt unterstützt Existenzgründer, Unternehmen und Freiberufler aus der Filmherstellung mit Zuschüssen.
bundesweitZuschussfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:FFA Filmförderungsanstalt
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
Nicht sicher, ob dieses Fördermittel passt?
Der Förderfinder zeigt Programme passend zu Standort, Branche und Vorhaben.
Passende Fördermittel finden

Beschreibung

Die Filmförderungsanstalt (FFA) unterstützt Filmherstellerinnen und -hersteller bei der Vorbereitung neuer programmfüllender Filme, die auf Basis bereits zuerkannter Referenzmittel realisiert werden. Die Förderung kann für besonders aufwendige Maßnahmen der Stoff- oder Drehbuchbeschaffung, der Drehbuchentwicklung oder andere vorbereitende Arbeiten beantragt werden. Ziel ist es, erfolgreiche Filmschaffende bei der Entwicklung neuer Projekte zu unterstützen und hochwertige Filmproduktionen in Deutschland zu fördern.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bis zu 75 Prozent der zuerkannten Referenzmittel können für vorbereitende Maßnahmen eingesetzt werden; liegt der Betrag unter 100.000 Euro, kann ein höherer Anteil bewilligt werden. Förderfähig sind unter anderem Kosten für Stoff- und Drehbuchrechte, Drehbuchentwicklung oder projektvorbereitende Maßnahmen.

Hinweise zur Antragstellung

Antragsberechtigt sind Herstellerinnen und Hersteller im Sinne des Filmförderungsgesetzes (FFG), die über ein eingezahltes Stammkapital von mindestens 25.000 Euro verfügen. Der Antrag ist digital über das Portal der FFA zu stellen und muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Nach Bewilligung werden bis zu 80 Prozent der Mittel nach Bestandskraft des Bescheids ausgezahlt, der Rest nach Vorlage des Verwendungsnachweises. Die Förderung ist beihilferechtlich auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) geregelt und kann bis zu 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten abdecken.

Ähnliche Fördermittel

Jurybasierte kulturelle Verleihförderung des Bundes
bundesweit
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Zuschussfür Startups
Verwendung und Auszahlung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025
bundesweit
FFA Filmförderungsanstalt
Zuschussfür Startups
Zuerkennung von Referenzmitteln für programmfüllende Filme im Rahmen des Filmförderungsgesetzes 2025
bundesweit
FFA Filmförderungsanstalt
Zuschussfür Startups
Noch nicht das passende Fördermittel gefunden?
Passende Fördermittel finden