FUNDERO
Nordrhein-Westfalen

Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement (Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement)

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen fördert Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen aus der Branche Verkehr mit Zuschüssen.
Nordrhein-WestfalenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner:zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 100 Prozent
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Zuschüsse für Vorhaben zur Verbesserung der Mobilität und des Verkehrs in den Gemeinden des Landes an, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Förderung richtet sich auf Maßnahmen, die das Mobilitätssystem optimieren, die Verkehrssicherheit erhöhen sowie die Emissionen von Luftschadstoffen, Treibhausgasen und Lärm reduzieren.

Gefördert werden insbesondere die Erstellung von integrierten kommunalen oder regionalen Mobilitätskonzepten, die sich mit Personen- oder Güterverkehren befassen. Auch wissenschaftliche Studien zu aktuellen und bisher nicht erforschten Mobilitätsfragen können unterstützt werden. Weitere förderfähige Maßnahmen umfassen die Digitalisierung, die Errichtung von Infrastrukturen zur Vernetzung von Verkehrsmitteln wie Mobilstationen und Quartiersgaragen sowie zielgerichtetes Mobilitätsmanagement. Dies schließt auch die Einführung von Carsharing- und Zweirad-Sharing-Diensten sowie die Förderung nachhaltiger Stadtlogistik, einschließlich Machbarkeitsstudien und City-Hubs, ein.

Zusätzlich können Evaluationen zur Wirksamkeit der Vorhaben gefördert werden. Die Zuschüsse betragen grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Studien und Digitalisierungsmaßnahmen kann die Förderung bis zu 100 Prozent betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen bis zum 30. Juni eines Jahres für das folgende Jahr bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden.

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