Vernetzte Mobilität und Mobilitätsmanagement (Förderrichtlinie Mobilitätsmanagement)
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Zuschüsse für Vorhaben zur Verbesserung der Mobilität und des Verkehrs in den Gemeinden des Landes an, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Förderung richtet sich auf Maßnahmen, die das Mobilitätssystem optimieren, die Verkehrssicherheit erhöhen sowie die Emissionen von Luftschadstoffen, Treibhausgasen und Lärm reduzieren.
Gefördert werden insbesondere die Erstellung von integrierten kommunalen oder regionalen Mobilitätskonzepten, die sich mit Personen- oder Güterverkehren befassen. Auch wissenschaftliche Studien zu aktuellen und bisher nicht erforschten Mobilitätsfragen können unterstützt werden. Weitere förderfähige Maßnahmen umfassen die Digitalisierung, die Errichtung von Infrastrukturen zur Vernetzung von Verkehrsmitteln wie Mobilstationen und Quartiersgaragen sowie zielgerichtetes Mobilitätsmanagement. Dies schließt auch die Einführung von Carsharing- und Zweirad-Sharing-Diensten sowie die Förderung nachhaltiger Stadtlogistik, einschließlich Machbarkeitsstudien und City-Hubs, ein.
Zusätzlich können Evaluationen zur Wirksamkeit der Vorhaben gefördert werden. Die Zuschüsse betragen grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Studien und Digitalisierungsmaßnahmen kann die Förderung bis zu 100 Prozent betragen.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge müssen bis zum 30. Juni eines Jahres für das folgende Jahr bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden.