Rheinland-Pfalz
Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau fördert Unternehmen (KMU) der Beherbergung und Gastronomie mit Zuschüssen.
Rheinland-PfalzZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ansprechpartner:Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:500.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz fördert kleine und mittlere Unternehmen der Beherbergung, einschließlich Campingwirtschaft, sowie der Gastronomie bei Investitionen zur Qualitätsverbesserung ihres touristischen Angebots.
Gefördert werden:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte, zum Beispiel durch Kapazitätsausbau, Angebotsumstellung oder Prozessneugestaltung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss:
- Kleine Unternehmen: bis zu 20 Prozent der förderfähigen Investitionen
- Mittlere Unternehmen: bis zu 10 Prozent der förderfähigen Investitionen
- Maximale Förderung: 500.000 Euro
- Mindestinvestition: 125.000 Euro
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zu stellen.
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