FUNDERO
Bayern

Verarbeitung und Vermarktung von regionalen landwirtschaftlichen Erzeugnissen (VuVregio)

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus fördert Unternehmen (KMU) und Freiberufler in den Landwirtschaftsbranchen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
BayernZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Ansprechpartner:Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 500.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Als kleiner regionaler Betrieb oder Erzeugerzusammenschluss in Bayern besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte zu erhalten. Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen zur Stärkung regionaler Kreisläufe und ökologischer Erzeugnisse, die nachgelagert zur landwirtschaftlichen Erzeugung erfolgen. Dies umfasst Erfassung, Lagerung, Schlachtung, Kühlung, Sortierung, Verarbeitung, Verpackung, Etikettierung, marktgerechte Aufbereitung und Vermarktung.

Die Förderung bezieht sich auf Investitionen in den Neu- und Ausbau von Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen sowie technische Einrichtungen. Außerdem werden einmalige Ausgaben für Vermarktungsmaßnahmen und Marktstudien zur Entwicklung von Verarbeitungskonzepten gefördert. Entwicklungs- sowie Vermarktungsmaßnahmen für Qualitätsprodukte sind ebenfalls förderfähig.

Der Zuschuss beträgt bis zu 20 Prozent, in bestimmten Fällen bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen, maximal jedoch 250.000 Euro (bei Kleinst- und kleinen Schlachtbetrieben bis zu 500.000 Euro). Bei Entwicklungs- und Vermarktungsmaßnahmen von Qualitätsprodukten können bis zu 80 Prozent der Ausgaben gefördert werden, maximal 250.000 Euro oder 25.000 Euro für die Erarbeitung von Konzepten durch Dritte.

Die Bagatellgrenze liegt bei 25.000 Euro für Investitionen und 5.000 Euro für andere Vorhaben.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) einzureichen.

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