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Baden-Württemberg

Unternehmen machen Klimaschutz

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg stellt Unternehmen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Zuschüsse und Beratungsangebote bereit.
Baden-WürttembergZuschuss & Beratungs-Förderungfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Beratung – Förderung von Coaching, Training und Unternehmensberatung
Max. Fördersumme:höchstens 80.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg bietet Unternehmen finanzielle Unterstützung zur Reduzierung ihres Treibhausgasausstoßes und Energieverbrauchs durch zwei Module: Beratungsförderung und Investitionsförderung.

Beratungsförderung (Teil A und Teil B) umfasst fachliche Beratung und Begleitung, detaillierte Machbarkeitsuntersuchungen und Unterstützung bei der Erstellung einer Transformations-Roadmap.

Investitionsförderung fördert Projekte zur Nutzung neuer oder etablierter Technologien zur THG-Vermeidung oder -Reduktion, Maßnahmen zur Substitution von Rohstoffen, Rückgewinnung von Wertstoffen oder Energie, intelligenterer Einsatz von Rohstoffen und Energie, Nutzung nachwachsender Rohstoffe, Lösungen zur Vermeidung, Nutzung oder Verstromung von Abwärme, Biologisierung industrieller Verfahren und Recycling.

Höhe des Zuschusses: Bei der Beratungsförderung beträgt der Zuschuss 75 % der Gesamtausgaben für Beratungsleistungen, maximal 900 Euro pro Personentag (8 Stunden), zwischen 2 und 5 vollständig geleistete Beratungstage pro Teil abrechenbar. Bei der Investitionsförderung beträgt der Zuschuss bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 80.000 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Für die Beratungsförderung vor Beginn des Vorhabens an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Referat 23. Für die Investitionsförderung zum 31.3. oder 30.9. eines Jahres an den Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP), Karlsruher Institut für Technologie (KIT).

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