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Umweltinnovationsprogramm

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) fördert Unternehmen (KMU) mit innovativen Projekten bei Investitionen mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen und Darlehen.
bundesweitZuschuss & Darlehenfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Ansprechpartner:KfW Bankengruppe
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Laufzeit:Bis zu 30 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Umweltinnovationsprogramm fördert Vorhaben im großtechnischen Maßstab, die erstmals fortschrittliche technologische Verfahren oder Verfahrenskombinationen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen einsetzen. Unterstützt wird dies durch zinsverbilligte Kredite oder Investitionszuschüsse, die im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit bereitgestellt werden.

Mit dem Programm wird ein Beitrag zu den Zielen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen geleistet, insbesondere in den Bereichen Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9), nachhaltiger Konsum und Produktion (SDG 12) sowie Klimaschutz (SDG 13). Geförderte Projekte sollen zeigen, dass Investitionen in innovative, umweltentlastende Verfahren ökologisch und ökonomisch erfolgreich sein können und damit als Modell für weitere Vorhaben dienen.

Gefördert werden Investitionen in bauliche, maschinelle oder sonstige Maßnahmen in Deutschland. Dazu gehören auch Ausgaben für die Inbetriebnahme sowie gegebenenfalls Messungen zur Erfolgskontrolle, die unmittelbar mit dem Vorhaben in Verbindung stehen. Förderfähig sind unter anderem Maßnahmen in den Bereichen Abwasserbehandlung, Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung, Circular Economy, Bodenschutz, Luftreinhaltung und Klimaschutz, Minderung von Lärm und Erschütterungen, Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien sowie Ressourceneffizienz und Materialeinsparung. Auch modellhafte Investitionsvorhaben, die zur Anpassung an den Klimawandel beitragen und Umweltbelastungen unmittelbar vermeiden oder verringern, können berücksichtigt werden.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist einstufig. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungspartner, in der Regel einer Bank oder Sparkasse, eingereicht werden. Von dort wird er an die KfW weitergeleitet.

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