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Baden-Württemberg

Umweltforschung in Baden-Württemberg (BWPLUS)

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg fördert Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei Innovationsprojekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
Baden-WürttembergZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Ansprechpartner:Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Maximal 100 Prozent der projektbezogenen Ausgaben
Laufzeit:Max. 3 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Programms BWPLUS (Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung) Projekte der anwendungsorientierten Umweltforschung, die einen relevanten Bezug zu Baden-Württemberg aufweisen. Ziel ist es, wissenschaftlich fundierte Grundlagen für umweltpolitische Entscheidungen zu schaffen und Wege zur Sicherung der ökologischen Lebensgrundlagen aufzuzeigen. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen nachhaltige Bioökonomie im urbanen und industriellen Raum, erneuerbare Energien, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Digitalisierung, Netze und Speicher, Umwelt und Ökosysteme, Wärmewende sowie Wasserstoffwirtschaft und -forschung.

Antragsberechtigt sind wissenschaftliche Forschungseinrichtungen sowie in Verbundprojekten auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Kommunen und andere rechtsfähige Partner. Der Antragsteller muss den innovativen Lösungsansatz, die wissenschaftlich-technische Qualität und die zu erwartende Breitenwirksamkeit des Projektes nachweisen. In Verbundprojekten müssen mindestens eine wissenschaftliche Forschungseinrichtung und ein Unternehmen beteiligt sein, und ein Koordinator des Verbundprojekts ist zu benennen. Zudem wird die Bereitschaft erwartet, Ergebnisse zu Kolloquien und Seminaren beizutragen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100 Prozent der projektbezogenen Ausgaben oder Kosten. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können in Verbundprojekten mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Die Laufzeit der Projekte sollte in der Regel 3 Jahre nicht überschreiten.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen oder Anträge sind im Rahmen regelmäßiger Ausschreibungen unter Verwendung der Vordrucke beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP) einzureichen. Weitere Informationen, aktuelle Ausschreibungen und Formulare sind im Internet verfügbar.

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