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Schleswig-Holstein

Umsetzung von LEADER in Schleswig-Holstein für die Förderperiode 2015–2022/25

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz gewährt Unternehmen und Freiberuflern Zuschüsse.
Schleswig-HolsteinZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Ansprechpartner:Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Schleswig-Holstein fördert Projekte, die eine nachhaltige Entwicklung im Rahmen von LEADER unterstützen, durch einen Zuschuss. Im Fokus stehen die sogenannten „AktivRegionen“, die Vorhaben im Bereich Klimawandel und Energie, nachhaltige Daseinsvorsorge, Wachstum und Innovation sowie Bildung umsetzen.

Gefördert werden Projekte, die Teil der integrierten Entwicklungsstrategien einer lokalen Aktionsgruppe (LAG) sind. Dies umfasst sowohl die Umsetzung der Entwicklungsstrategien selbst als auch die Vorbereitung und Durchführung von gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperationsprojekten. Auch laufende Kosten der lokalen Aktionsgruppe sowie Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung im entsprechenden Gebiet werden unterstützt.

Die Förderhöhe variiert je nach Art der Maßnahme, wobei ein finanzieller Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben erforderlich ist.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung einzureichen.

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