Umsetzung der Entwicklungsstrategie LEADER 2014–2020 (VwV LEADER)
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt öffentliche und private Vorhaben, die in LEADER-Aktionsgruppen (LAG) innerhalb eines definierten Fördergebiets initiiert und durch das Entscheidungsgremium der LAG ausgewählt werden. Gefördert werden Projekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien und gemeinsamer Projekte verschiedener LEADER-Aktionsgebiete, sowohl innerhalb Deutschlands als auch im europäischen Ausland. Die Förderung erfolgt über Programme wie das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), die Landschaftspflegerichtlinien (LPR) und innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (VwV – IMF).
Förderfähig sind Projekte zur Gründung und Entwicklung kleiner Unternehmen, Fremdenverkehr, Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung, Dorferneuerung und -entwicklung, wirtschaftliche Inwertsetzung des ländlichen Erbes, Kunst und Kultur, Naturschutz (LPR) sowie Maßnahmen zur Schaffung wohnortnaher Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen im ländlichen Raum (IMF). Auch Konzeption, Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsmaßnahmen zwischen LEADER-Aktionsgruppen, sowohl innerhalb Deutschlands als auch international, sowie die Einrichtung und der Betrieb von LEADER-Regionalmanagements und Sensibilisierungsmaßnahmen werden gefördert.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, wobei die Höhe des Zuschusses von der Maßnahme abhängt. Die förderfähigen Gesamtkosten eines Vorhabens dürfen 1 Million Euro nicht überschreiten, wobei besondere Bagatellgrenzen für verschiedene Vorhaben gelten.
Hinweise zur Antragstellung
Natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts müssen ihre Projektanträge im Rahmen regelmäßiger Projektaufrufe beim Regionalmanagement der zuständigen LEADER-Aktionsgruppe einreichen. Der Auswahlausschuss der LEADER-Aktionsgruppen entscheidet über die Förderwürdigkeit und leitet die ausgewählten Anträge an das zuständige Regierungspräsidium (Bewilligungsstelle) weiter. Nach positiver Prüfung fordert die Bewilligungsstelle die Antragsteller zur Einreichung eines Förderantrags auf.