Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft
Beschreibung
Als gewerbliches Unternehmen im Saarland besteht die Möglichkeit, Unterstützung zu erhalten, wenn ein Kredit für Investitionen aufgenommen werden soll und nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt wird. In solchen Fällen stellt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie eine Bürgschaft bereit, die bei der Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten unterstützt. Diese Förderung kommt besonders dann zum Tragen, wenn eine Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank Saarland GmbH nicht möglich ist.
Die Ausfallbürgschaft deckt bis zu 80 Prozent der Kreditsumme für Investitionen ab und bis zu 60 Prozent für Betriebsmittelkredite, einschließlich Avale. Die Bürgschaft hat eine maximale Laufzeit von 15 Jahren, orientiert sich jedoch an der Laufzeit des verbürgten Kredits.
Für die Bürgschaft ist ein Entgelt zu entrichten.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist bei der Hausbank einzureichen, die ihn anschließend an die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weiterleitet. Die endgültige Bearbeitung erfolgt durch das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.