Niedersachsen
Übernahme und Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
Das Niedersächsische Kultusministerium bietet Unternehmen Weiterbildung.
NiedersachsenArbeitsmarkt-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Niedersächsisches Kultusministerium
Ansprechpartner:Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Max. Fördersumme:bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Das Land Niedersachsen unterstützt Unternehmen, die Auszubildende übernehmen, deren Ausbildungsvertrag aufgrund der Insolvenz oder Schließung des ursprünglichen Ausbildungsbetriebs vorzeitig beendet wurde. Diese Förderung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses zur Ausbildungsvergütung gewährt und richtet sich nach dem Programmgebiet:
- In der Übergangsregion (ÜR) beträgt der Zuschuss bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- In der stärker entwickelten Region (SER) liegt der Zuschuss bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Auszubildenden in insolvenzgefährdeten Betrieben die Fortsetzung ihrer Ausbildung zu ermöglichen und den Unternehmen, die sie übernehmen, finanzielle Unterstützung zu bieten.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) einzureichen.
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