Überbrückungshilfen für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende
Beschreibung
Gewerbetreibende in Berlin, die von umfangreichen und lang andauernden Straßenbaumaßnahmen des Landes Berlin betroffen sind und dadurch erhebliche Umsatzrückgänge erleiden, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Überbrückungshilfe beantragen. Diese Unterstützung gilt nicht für Maßnahmen privater Ver- und Entsorgungsunternehmen, private Dienstleister oder reine Hochbaumaßnahmen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe vom Einzelfall abhängt. Bei der Berechnung werden die wirtschaftliche Gesamtsituation des Antragstellers sowie die seiner Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise seines Ehe- oder Lebenspartners berücksichtigt. Die Überbrückungshilfe kann bis zu 35.000 Euro für eine Bauzeit von 12 Monaten betragen, wobei pauschale Ausgleiche für Umsatzrückgänge nicht gewährt werden.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist formgebunden bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe einzureichen.