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Sachsen

Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung (FRL Tourismus)

Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus gewährt Unternehmen (KMU) im Bereich Beherbergung, Gastronomie, Reiseveranstaltung und Vermittlung von Reisen Zuschüsse.
SachsenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Ansprechpartner:Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgabe
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Sachsen unterstützt Vorhaben im Bereich Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung mit finanzieller Förderung.

Förderfähig sind unter anderem Maßnahmen zur touristischen Werbung, die darauf abzielen, neue Gäste aus anderen Bundesländern und dem Ausland zu gewinnen sowie das Image der Destinationen zu stärken. Auch innovative Marketingaktivitäten, die der touristischen Dachmarke Sachsens dienen, und Marktforschung für Destinationen werden unterstützt. Darüber hinaus können Fördermittel für die Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen entsprechend der aktuellen Tourismusstrategie erhalten werden, einschließlich der Nutzung von Finanzierungsinstrumenten für den Tourismus und der Entwicklung grenzübergreifender Destinationen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Destinationsmanagementorganisationen, die laut der aktuellen sächsischen Tourismusstrategie als nicht wettbewerbsfähig gelten, kann die Förderung bis zu 25 Prozent betragen. In besonderen Fällen oder wenn das Land ein starkes Interesse an dem Projekt hat, kann der Zuschuss auf bis zu 80 Prozent steigen.

Der Landestourismusverband Sachsen e.V. erhält einen Zuschuss gemäß dem Haushaltsplan.

Hinweise zur Antragstellung

Förderanträge für Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung sind getrennt bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einzureichen. Anträge können im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 15. November für das folgende Jahr oder noch im laufenden Jahr gestellt werden.

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