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Baden-Württemberg

Tourismusfinanzierung Plus

Die L-Bank fördert Unternehmen (KMU) der Beherbergungs- und Gastronomiebranche mit Zuschüssen.
Baden-WürttembergZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:L-Bank
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:5 Mio Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Investitionen in Baumaßnahmen zur Umgestaltung oder Modernisierung im Hotel- und Gaststättengewerbe können durch ein zinsverbilligtes Darlehen, einen Tilgungszuschuss oder Zinsboni gefördert werden. Die L-Bank unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW Unternehmen der Beherbergungs- und Gastronomiebranche bei der Finanzierung touristischer Einrichtungen.

Förderfähig sind Maßnahmen wie die Modernisierung und Sanierung bestehender Gebäude, Erweiterungen im Zusammenhang mit Modernisierungen, Neubauten, die mit Modernisierungen im Bestand kombiniert werden, sowie die Einrichtung und Modernisierung von Innenräumen zur Verbesserung der Qualität. Auch digitale Innovationen, wie KI-gestützte Software und Hardware zur dauerhaften Qualitätsverbesserung, sowie Betriebsübernahmen, die mit Investitionen in touristische Einrichtungen verbunden sind, werden gefördert.

Die Unterstützung erfolgt durch ein langfristiges, zinsverbilligtes Darlehen und einen Tilgungszuschuss. Das Darlehen kann zwischen 10.000 und 5 Millionen Euro betragen und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken. Unternehmen, die weniger als 5 Jahre aktiv sind, profitieren von einer höheren Zinsverbilligung als etablierte Unternehmen. Zusätzlich wird ein „Nachhaltigkeitsbonus“ gewährt, wenn eine Strategie zur Klimaneutralität entwickelt oder umgesetzt wird.

Der Tilgungszuschuss beträgt 10 Prozent des Darlehensbetrags, jedoch maximal 200.000 Euro pro Vorhaben, wobei die Höhe je nach Verfügbarkeit der Fördermittel variieren kann. Bei unzureichenden Kreditsicherheiten kann die Hausbank im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens eine 50-prozentige Bürgschaft (Kombi-Bürgschaft 50) bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu 2 Millionen Euro beantragen. Für höhere Beträge bis 15 Millionen Euro ist die L-Bank zuständig.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut nach freier Wahl einzureichen, welches den Antrag an die L-Bank weiterleitet.

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