Thüringen
T(h)ür Tierwohl
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft gewährt landwirtschaftlichen Unternehmen Zuschüsse.
ThüringenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Ansprechpartner:Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Der Freistaat Thüringen fördert landwirtschaftliche Betriebe bei der Einführung oder Beibehaltung besonders tiergerechter Haltungsverfahren.
Die Förderung wird gewährt für:
- Sommerweidehaltung von Milchkühen, deren Nachkommen in der Aufzuchtphase sowie Mastrindern, die keiner Mutterkuhherde angehören.
- Tiergerechte Haltung von Schweinen in Abferkel- und Gruppenbuchten mit planbefestigten Flächen sowie Aufstallung auf Einstreu.
- Zucht und Haltung seltener oder gefährdeter einheimischer Nutztierrassen im Rahmen von Erhaltungszuchtprogrammen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe je nach Tierart und Nutzung pro Großvieheinheit festgelegt wird.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist bis zum 30. September des Vorjahres, in dem der Verpflichtungszeitraum beginnt, ausschließlich digital über das Antragsportal PORTIA einzureichen.
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